Jugendhilfe umA

Unser stationäres Jugendhilfeangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Ihre Heimat verlassen haben und ohne elterliche Sorgeberechtigte nach Deutschland eingereist sind.

Unser Angebot zeichnet sich durch eine verlässliche, reflektierte Beziehungsarbeit aus. Den Kindern und Jugendlichen soll die Möglichkeit zur Beheimatung gegeben werden und sie sollen in einer miterziehenden Gemeinschaft aufwachsen. Dabei verfolgt die VisioPart GmbH einen ressourcenorientierten, ganzheitlichen Ansatz und unterstützt damit die gesunde und förderliche Entwicklung der Schutz suchenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Jugendhilfe umA

stationäre Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Ausländer)

Jugendförderung

Begleitung von betreuten Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung beim Schulbesuch auf unmittelbare individuelle Unterstützung angewiesen sind.

Qualifizierte Hilfe rund um die Uhr

Unsere Mitarbeiter*innen sind Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Sozialpädagogik und haben in der Regel spezifische Zusatzausbildungen. Sie stellen eine verbindliche fachliche Anbindung und Begleitung für die betreuten Kinder und Jugendlichen dar, um diverse Probleme zu besprechen, zu reflektieren und auch zu kontrollieren.

In unserer Wohngruppe leben Jungen und Mädchen gemeinsam oder geschlechterspezifisch in Wohngemeinschaften, jedoch in Einzelzimmern mit Bad zusammen. Sie werden rund um die Uhr von ausgebildeten Mitarbeiter*innen betreut. Unser Ziel ist es, die Jugendlichen so weit zu unterstützen, dass sie ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Pädagogische Zielsetzung ist die Kinder und Jugendlichen zu Befähigen sich in der deutschen Gesellschaft zurecht zu finden und entsprechend ihres Alters den Verselbständigungsprozess zu begleiten.

Die stationären Angebote sind im SGB VIII rechtlich geregelt. Grundlage für die Unterbringung ist der § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 41, 42a und b SGB VIII.

Teilhabeassistenz

Teilhabeassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung beim Schulbesuch auf unmittelbare individuelle Unterstützung angewiesen sind.

Teilhabeassistenz ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung. Sie wird beantragt auf der Grundlage der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Bei seelischer Behinderung wie beispielsweise Autismus-Spektrum-Störungen ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig.

Schulbegleitung ist unabhängig von der besuchten Schulform.

Platzhalter leer

Antragsstellung

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer geistigen, körperlichen und/ oder seelischen Behinderung nicht ohne Unterstützung am Schulalltag teilnehmen können, können beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt eine Teilhabeassistenz beantragen.
Für die Kostenübernahme ist ein formaler Antrag der Eltern an den örtlichen Sozialhilfeträger oder Jugendhilfeträger notwendig. I. d. R. wird der Antrag in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Schule gestellt.
Der Kostenträger fordert i. d. R. eine pädagogische Stellungnahme der Schule über die Notwendigkeit einer Schulassistenz und aktuelle Facharztberichte. Ein Gutachten des schulärztlichen Dienstes wird vom Kostenträger selbst veranlasst.
Die Bewilligungen der Schulbegleitung sind meist zeitlich auf ein Schuljahr begrenzt. Daher muss rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung von den Eltern ein Folgeantrag gestellt werden.

VisioPart GmbH & ihre Teilhabeassistenzen

An Regelschulen findet bisher meist eine 1:1 Begleitung statt. Abhängig vom Hilfebedarf der einzelnen Schüler kann eine Assistenz auch für mehrere Schüler in einer Klasse zuständig sein.

Im Auftrag der Eltern und in Abstimmung mit der Schule stellt die VisioPart GmbH bei vorliegender Kostenzusage geeignete Teilhabeassistenzen, kümmert sich um die Einarbeitung und die Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen und trifft Absprachen mit der Schulleitung, der Klassenleitung, dem Elternhaus und dem Kostenträger.

Wir begleiten Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, mit Autismus-Spektrum-Störungen, Schüler aller Altersklassen und mit allen Graden der Behinderung.

Der Schüler erhält eine individuelle Assistenz. Im Sinne der inklusiven Schule vertreten wir den Ansatz, dass die Schüler diese Assistenz auch in die Gruppe hinein benötigen. Eine dauerhafte und eventuell separierende 1:1 Begleitung kann die Verselbstständigung und das Miteinander im Klassenverbund verhindern. Vielmehr sollen die Gemeinschaft und die Stärkung sozialer Kompetenzen in den Blick genommen werden. Eine Kooperation im Klassenteam und klare Absprachen von Aufgaben und Zuständigkeiten machen dies möglich.

Aufgaben von Teilhabeassistenzen

Teilhabeassistenzen erleichtern oder ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch. Sie begleiten Schüler*innen, die im schulischen Alltag und im Unterricht auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Dies können ganz unterschiedliche Bereiche sein: in der Alltagsbewältigung, der Kommunikation, Mobilität, im Verhalten, im Bereich Lernen oder in der pflegerischen Versorgung.
Die Teilhabeassistenzen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Lernsituation und in ihrer sozialen Eingliederung in die Lerngruppe. Das Ziel der Assistenz ist dabei immer die Selbstständigkeit der Schüler zu fördern und die Assistenznotwendigkeit perspektivisch zu verringern.
Die konkreten Aufgaben richten sich nach den persönlichen Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler und sind somit sehr individuell.
Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel:

  • Pflegerische Hilfen, Unterstützung im Bereich der persönlichen Hygiene
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben wie räumliche, zeitliche Orientierung, Gefahreneinschätzung, An- und Ausziehen, Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken
  • Wiederholung und Strukturierung von Arbeitsanweisungen, Aktivierung zur Teilnahme am Unterrichtsgeschehen
  • Anwendung und Umsetzung sozialer Regeln, die von den Lehrkräften erstellt wurden
  • Unterstützung der Mobilität
  • Begleitung bei schulischen Aktivitäten

Die Teilhabeassistenzen müssen nicht zwingend Fachkräfte sein. Eine Qualifikation und Ausbildung im pädagogischen oder pflegerischen Bereich wird nicht bei jeder Bewilligung vorausgesetzt. Hier wird von Fall zu Fall entschieden.

Kontakt und Beratung


Tobias Kleiner

Pädagogische Leitung

Telefon 06252 93060

Email    tobias.kleiner@visiopart.de

Stellenangebote

Ihr Job oder Karriere bei der VisioPart GmbH

Erzieher (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung/Qualifikation

Kontaktieren Sie uns.

Werden Sie Teil unseres Teams und integrieren Sie Ihre wertvollen Kompetenzen bei uns.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner