Angebote und Hilfen

Wir, die ambulanten Dienste der VisioPart GmbH, richten uns an dysfunktionale Familien- und Lebenspartnerschaftssysteme sowie an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten, die für pädagogische Unterstützung zugänglich sind. Unser Angebot richtet sich insbesondere an Menschen und Familien, die einen erhöhten Bedarf an intensiver Begleitung und Betreuung haben. Im Mittelpunkt stehen die Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen sowie die konstruktive Bearbeitung von Konflikten und Krisensituationen.

Ambulante Hilfen bei Visiopart

Wir bieten individuell angepasste ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden. Unser Ziel ist es, durch gezielte Unterstützung die Selbstständigkeit der Betroffenen zu stärken und positive Entwicklungen anzustoßen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die enge Zusammenarbeit mit den Familien. Wir nehmen uns Zeit, ihre Bedürfnisse zu verstehen, und entwickeln gemeinsam nachhaltige Lösungen für ihre spezifischen Herausforderungen. Unser Ansatz basiert auf Respekt, Wertschätzung und einer aktiven Mitgestaltung durch die Betroffenen.

Durch kontinuierliche Begleitung, Beratung und praktische Unterstützung helfen wir dabei, Ressourcen zu aktivieren, Stabilität zu schaffen und langfristige Perspektiven zu entwickeln. So ermöglichen wir Kindern, Jugendlichen und Familien, ihren Alltag gestärkt und mit neuen Handlungsmöglichkeiten zu meistern.

Gemeinsam im Hilfeplan

Maßgeschneiderte Begleitung

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird im Rahmen eines Hilfeplans mit dem Jugendamt abgestimmt und verfolgt individuell vereinbarte Ziele, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Dabei legen wir großen Wert auf Partizipation und die aktive Mitgestaltung durch die Familie. 

Unsere Arbeit basiert auf Verlässlichkeit, Empathie und einer lösungsorientierten Haltung. In Krisensituationen stehen wir den Familien unterstützend zur Seite, vermitteln bei Bedarf weitere Hilfsangebote und fördern sie darin, nachhaltig und eigenständig Lösungen zu finden, die zu ihnen und ihrer Lebenssituation passen. 

Angebote

Unsere ambulanten Hilfsangebote im Überblick

Unsere Hilfen erstrecken sich dabei auf folgende Angebote, deren Umfang sich bedarfsgerecht im Rahmen von Fachleistungsstunden zusammensetzt:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Form der Erziehungshilfe und richtet sich an Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation Unterstützung und Begleitung benötigen. Ziel ist es, die Familie nachhaltig zu stärken und sie dabei zu unterstützen, eigene Lösungswege zu entwickeln und ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Im Rahmen der SPFH begleitet eine sozialpädagogische Fachkraft, qualifizierte Fachkräfte aus Bereichen wie Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Pädagogik sowie aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften die Familie über einen festgelegten Zeitraum und findet dabei überwiegend im häuslichen und familiären Umfeld statt. Die Unterstützung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Familie und umfasst beispielsweise die Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsanforderungen sowie die Bearbeitung von Konflikten und Krisen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist die freiwillige und aktive Mitwirkung der Familie.

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 und § 41 SGB VIII ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei Entwicklungsproblemen, fördert ihre Verselbständigung und das soziale Umfeld bleibt dabei stets eingebunden

Ein ambulantes Clearing nach § 27 Abs. 2 SGB VIII ist eine zeitlich begrenzte (meist 8 bis 12 Wochen) sozialpädagogische und diagnostische Klärungsphase im Auftrag des Jugendamts. Es analysiert in krisenhaften Familiensituationen den tatsächlichen Hilfebedarf, prüft das Kindeswohl (§ 8a SGB VIII) und erarbeitet einen passgenauen Hilfeplan für die Zukunft.

  • ambulantes Clearing Plus (Rückführung) Das ambulante Clearing nach § 27 Abs. 2 SGB VIII ist eine kurzfristige Intervention zur Klärung familiärer und erzieherischer Situationen und zur Ermittlung des passenden Unterstützungsbedarfs. Im Rahmen einer Rückführungsvereinbarung ist es auf ca. sechs bis zwölf Monate angelegt. Es dient der detaillierten Einschätzung der familiären und erzieherischen Situation sowie der Ermittlung des Unterstützungs- und Hilfebedarfs. Dabei werden begleitete Umgangskontakte durch professionelle Beobachtung und aufsuchende Unterstützung im familiären Umfeld ergänzt.

§ 18 Abs. 3 SGB VIII bildet die rechtliche Grundlage für die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Umgangsberechtigten bei der Ausübung des Umgangsrechts. Im Mittelpunkt steht stets das Kind mit seinen Bedürfnissen und  seinem Erleben. Der Begleitete Umgang soll einen sicheren und verlässlichen Kontakt ermöglichen und das Kind in belastenden Trennungs- und Umgangssituationen entlasten. In zusätzlichen regelmäßigen Elterngesprächen werden die Eltern unterstützt, die Bedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, eigene Ressourcen zu nutzen und gemeinsam kindgerechte Lösungen für die Umgangsgestaltung zu entwickeln.

Mit Vertrauen & Innovation Zukunft gestalten.

Vertrauen, Respekt und Offenheit sind unsere Basis. Unser engagiertes Team sorgt für eine positive Atmosphäre – für die jungen Menschen, ihre Familien und unsere Mitarbeitenden. Mit Leidenschaft und neuen Ansätzen gestalten wir Zukunft und schaffen Perspektiven, die bleiben.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfragen bei:

Kontaktdaten:

Ansprechpartner: Frau Alexandra Helfrich 

(Bereichsleitung ambulante Dienste)

E-Mail: Bereichsleitung-ambulante-Dienste@visiopart.de

Festnetz : 06252 930629

Mobil: 0176 84860270